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§ 11 Andere wissenschaftliche Veranstaltungen

  1. Außer der Jahrestagung können weitere wissenschaftliche Veranstaltungen, auch mit beschränkter Teilnehmerzahl, durchgeführt werden. Sie können auch von Mitgliedern organisiert werden, bedürfen aber, sofern sie als Veranstaltungen der Gesellschaft durchgeführt werden, der Zustimmung des Vorstandes.

§ 12 Mitteilungsblatt

  1. Der Vorstand gibt ein Mitteilungsblatt heraus, dessen Redaktion dem Geschäftsführer obliegt. Das Mitteilungsblatt soll in der Regel dreimal im Jahr erscheinen.
  2. Der Vorstand unterrichtet die Mitglieder, soweit es möglich ist, über nationale und internationale wissenschaftliche Veranstaltungen auf dem Fachgebiet im Mitteilungsblatt der Gesellschaft.
  3. Mitglieder, die zur ständigen Vertretung der Gesellschaft in Ausschüsse anderer Organisationen delegiert worden sind, erstatten auf der Migliederversammlung einen Bericht oder legen bei Abwesenheit einen schriftlichen Bericht zur Verlesung vor.

§ 13 Sitzungen des Vorstandes

  1. Der Vorstand trifft sich auf Einladung des Geschäftsführers nach Bedarf. Über die Sitzungen des Vorstandes führt der Geschäftsführer Protokoll.  

§ 14 Änderungen

  1. Alle Änderungen oder Ergänzungen der Geschäftsordnung bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.

Diese Geschäftsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung vom Juni 1994 diskutiert und gutgeheißen. Sie wurde nach schriftlicher Vorlage im Zirkularverfahren von den Mitgliedern im Januar 1995 angenommen.

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Deutsche Gesellschaft für Geschichte und Theorie der Biologe e.V.
 
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