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Spezifische Begründungen
a) Anforderungen an Lehramtskandidaten
In vielen Bundesländern gehören Kenntnisse der
Biologiegeschichte zum Themenkatalog der Staatsexamensprüfung
für Lehramtskandidaten. Zu den Prüfungsanforderungen
des Abiturs im Fach Biologie gehören "die Darstellung
der historischen Entwicklung des Faches ... sowie die Erörterung
fachspezifischer Forschung und der durch sie verursachten
Wandlungen des Weltbildes". Dieser Forderung wird in
den gegenwärtigen Studienplänen der biologischen
Fakultät an den meisten Universitäten nicht Rechnung
getragen.
b) Interesse der Studierenden / Berufsperspektiven
Es gibt mehr und mehr Biologiestudenten, welche die oben
geschilderten Folgen einer rein anwendungsorientierten Lehre
erkennen und daher die fehlende Konfrontation mit den geistesgeschichtlichen
Grundlagen ihres Faches beklagen. Auch aus beruflichen Erwägungen
äußern immer mehr Studenten den Wunsch, eine Staatsexamens-,
Diplom-, oder Doktorarbeit auf dem Gebiet der Geschichte /
Theorie der Biologie anfertigen zu dürfen. So ist die
rein praktisch-experimentelle Ausbildung eines Biologen angesichts
der momentan und wohl auch zukünftig prekären Lage
am wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Arbeitsmarkt
für Biologen zu eng. Insbesondere die Verpflichtung zu
ausschließlich experimentellen Abschlußarbeiten
erschwert die Wahl zwischen alternativen Berufskonzepten.
Biologen, die sich während der Studiums in Geschichte
und Theorie der Biowissenschaften qualifizieren, eignen sich
frühzeitig ein spezifisches Denk- und Handwerkszeug an,
das sich nicht nur in Berufen wie Fachbibliothekar, Wissenschaftsjournalist,
Verlagsmitarbeiter, Sachbuchautor, Referent bei Forschungsförderungs-Einrichtungen
usw. besser zur Anwendung bringen läßt als Laborkenntnisse,
sondern das ebenso den Weg öffnen kann für eine
wissenschaftliche Tätigkeit in Bereichen der Wissenschaftsgeschichte,
Wissenschaftstheorie oder Wissenschaftsphilosophie. Grundsätzlich
muß es in der Verantwortlichkeit der Studierenden bleiben,
die Richtung ihrer Universitätsausbildung und Berufsbilder
selbst zu bestimmen.
Maßnahmen
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Die Fakultäten und Fachbereiche für
Biologie müssen sich entscheiden, Vorlesungen und
Seminare zur Geschichte und Theorie der Biologie in ihren
Studienplan aufzunehmen. Wo keine Dozenten aus dem eigenen
Lehrkörper zur Verfügung stehen, sollten diese
Veranstaltungen vorerst durch Lehraufträge an Fachkräfte
benachbarter Fakultäten bzw. durch Lehraufträge
an Fachkräfte anderer Universitäten gesichert
werden.
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Die Fakultäten und Fachbereiche der
Biologie müssen sich entscheiden, Prüfungen
und Abschlußarbeiten in den Fächern Geschichte
und Theorie der Biologie nicht aus prinzipiellen Erwägungen
abzulehnen, sondern die Geschichte und Theorie der Biologie
in die bestehenden Diplomprüfungs- und Promotionsordnungen
aufzunehmen. Für eine adäquate Betreuung, eventuell
durch Lehrkräfte anderer Fakultäten ist zu sorgen.
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Die Entwicklung des Faches Geschichte
und Theorie der Biologie in Forschung und Lehre hängt
entscheidend von der Einrichtung entsprechender Stellen
für ausgebildete Hochschullehrer ab. Dabei ist einerseits
an die Einrichtung neuer Institute und Lehrstühle
für Biologiegeschichte bzw. Theorie der Biologie
zu denken, andererseits an die Besetzung von freiwerdenden
Stellen in den biologischen Fakultäten und Fachbereichen
selbst.
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Es sind Forschungsschwerpunkte zur Geschichte
der Biologie bzw. Theorie der Biologie einzurichten -
an biologischen Fakultäten und Fachbereichen der
Universitäten selbst, sowie an wissenschaftshistorischen
Instituten und sonstigen Einrichtungen, etwa naturhistorischen
Museen und Akademien.
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Es sind Graduiertenkollegs zur gezielten
Förderung des Nachwuchses in Geschichte und Theorie
der Biologie zu schaffen.
Copyright © 1995
Deutsche Gesellschaft für Geschichte und
Theorie der Biologie
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